Gemäß der Europäischen Richtlinie 2003/59 (seit 2009 umgesetzt in nationales Gesetz) sind Berufskraftfahrer der Klassen C1, C (LKW) und D1, D (Bus) verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen. Zwei Ausbildungen sind vorgesehen:
Sowohl die Grundqualifikation als auch die Weiterbildung bestehen aus praktischen und theoretischen Schulungsinhalten, welche folgende Themen behandeln: