Berufskraftfahrer

Gemäß der Europäischen Richtlinie 2003/59 (seit 2009 umgesetzt in nationales Gesetz) sind Berufskraftfahrer der Klassen C1, C (LKW) und D1, D (Bus)  verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen. Zwei Ausbildungen sind vorgesehen:

  • Die (beschleunigte) Grundqualifikation (einmalig für Führerscheinneulinge)
  • Die Weiterbildung (alle 5 Jahre)

Schulungsinhalte

Sowohl die Grundqualifikation als auch die Weiterbildung bestehen aus praktischen und theoretischen Schulungsinhalten, welche folgende Themen behandeln:

  • Kenntnis der Kraftfahrzeugtechnik (Kinematische Kette & neue Technologien)
  • Ökologisches und ökonomisches Fahren
  • Verhaltensweise im Straßenverkehr und Manövrieren
  • Sicherheit der transportierten Personen und Güter (Ladungssicherheit)
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften
  • Vorschriften für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr
  • Umgang mit Gefahren in Extremsituationen
  • Arbeits- und Fahrzeiten sowie Handhabung der Kontrollgeräte
  • Gesundheit und Sicherheit des Fahrers
  • Ergonomie und Rückenschule
  • Stress, Müdigkeit, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente
  • Notsituationen, Erste Hilfe, Feuerlöschübungen
  • Streckenplanung, Unfallbericht
  • Checklisten und Fehlersuche