2 Standorte
in Luxemburg
Prinzip
„Learning by doing“
ISO 9001:2015
zertifiert
> 10 Pisten
für die Praxis
Seit dem 1. Juli 1995 müssen alle Führerscheinneulinge der Kategorie B (Auto) und der Kategorie A2 (Motorrad) mit Wohnsitz in Luxemburg an einem eintägigen Fahrsicherheitslehrgang teilnehmen (Art. 83 Code de la route).
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2003/59 (seit 2009 umgesetzt in nationales Gesetz) sind Berufskraftfahrer der Klassen C1, C (LKW) und D1, D (Bus) verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen.
Die individuelle Mobilität stößt an ihre Grenzen, die Verkehrsdichte und der Stress nehmen zu und die Verkehrssicherheit wird zum zentralen Thema. Während unseren Kursen lernen unsere Teilnehmer ihre Geschwindigkeit und ihr Verhalten den äusseren Umständen anzupassen und so eine defensive und verantwortungsvolle Fahrweise zu verinnerlichen.
Das CFC bietet Fahrsicherheitstrainings für in Luxemburg ansässige Unternehmen an.
Kuck & Klick und das MSR-Event (Mobilité et Sécurité sur la Route) dienen der Sensibilisierung in Sachen Verkehrssicherheit und Mobilität der angehenden Fahrschüler bevor diese den Führerschein erlangen.
Der am 1. November 2002 in Kraft getretene luxemburgische Punkteführerschein bezieht sich auf alle Verkehrsteilnehmer, welche auf Luxemburger Territorium unterwegs sind, auch jene, die keinen Wohnsitz in Luxemburg haben.