Die Weiterbildung erfolgt gemäß der nationalen Gesetzgebung und der europäischen Richtlinie alle fünf Jahre, entweder im Land in dem der Berufskraftfahrer seinen Wohnsitz hat oder in dem Land, in dem er arbeitet. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Tagen (7 Stunden pro Tag). Die Teilnehmer erhalten am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnehmer müssen die gewählte Sprache verstehen und sprechen.
Dauer
Die Dauer der Weiterbildung beläuft sich auf 35 Stunden
mit einem Minimum von 7 Stunden pro Tag.
Ein Drittel der Kosten der Weiterbildung trägt der Staat (falls die Ausbildung in Luxemburg durchgeführt wird), während zwei Drittel vom Arbeitgeber getragen werden.
Verpflegung
Die Verpflegung ist im Preis nicht inbegriffen.