Punkteführerschein

Der am 1. November 2002 in Kraft getretene luxemburgische Punkteführerschein bezieht sich auf alle Verkehrsteilnehmer, welche auf Luxemburger Territorium unterwegs sind, auch jene, die keinen Wohnsitz in  Luxemburg haben. Berufsfahrer sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Jedem Inhaber eines Führerscheins wird ein Punkteguthaben von zwölf Punkten erteilt. Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung können Punkte abgezogen werden, wobei die Anzahl der abgezogenen Punkte von der Art des Vergehens abhängt. Der vollständige Verlust des Punktekapitals führt zu einer Aussetzung der Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen zum Punkteführerschein sind auf der Online-Plattform guichet.lu zu finden.

Der aktuelle Punktestand des Führerscheins kann über die Plattform MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Daten“ eingesehen werden.