Seit dem 1. Juli 1995 müssen alle Führerscheinneulinge der Kategorie A2 (Motorrad) mit Wohnsitz in Luxemburg an einem eintägigen Fahrsicherheitslehrgang teilnehmen (Art. 83 Code de la route). Ziel des Kurses ist es, den Führerscheinneulingen zu einer defensiven und verantwortungsvollen Fahrweise zu verhelfen. Außerdem sollen sie lernen, ihre Geschwindigkeit und ihr Verhalten den äußeren Umständen anzupassen, … Motorradfahrer weiterlesen
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