Gemäß der Europäischen Richtlinie 2003/59 (seit 2009 umgesetzt in nationales Gesetz) sind Berufskraftfahrer der Klassen C1, C (LKW) und D1, D (Bus) verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen. Zwei Ausbildungen sind vorgesehen: Die (beschleunigte) Grundqualifikation (einmalig für Führerscheinneulinge) Die Weiterbildung (alle 5 Jahre)
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