Berufskraftfahrer

Gemäß der Europäischen Richtlinie 2003/59 (seit 2009 umgesetzt in nationales Gesetz) sind Berufskraftfahrer der Klassen C1, C (LKW) und D1, D (Bus)  verpflichtet, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen. Zwei Ausbildungen sind vorgesehen: Die (beschleunigte) Grundqualifikation (einmalig für Führerscheinneulinge) Die Weiterbildung (alle 5 Jahre)